Photovoltaik Bayern

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Photovoltaik Bayern - Solista Solar GmbH

Sonntag, 4. November 2012

70%-Regelung oder Rundsteuerempfänger (RSE)

Welche Variante soll bei der Inbetriebnahme beziehungsweise bei der Beantragung der Photovoltaikanlage gewählt werden, die 70%-Regelung oder 100% Einspeisung des erzeugten Stroms mit Hilfe des Rundsteuerempfängers (RSE)?

Eine Einspeisung des erzeugten PV-Stroms erfolgt durch das RSE zu 100%. Jedoch ist ein RSE mit Mehrkosten verbunden.
Die 70%-Begrenzung wird direkt am Wechselrichter eingestellt. Dies kommt einer Ertragsminderung gleich.  Wenn zum Beispiel eine Ost-West-Belegung vorliegt, ist es sinnvoll die Einspeiseleistung auf 70%zu begrenzen.

Der wichtigste Punkt bei der 70%-Begrenzung ist, dass die geforderten 70% der Nennleistung der Anlage am Einspeisepunkt vorliegen müssen. Dies bedeutet, das zum Beispiel der zu viel erzeugte Strom im Inneren Ihres Hauses verbraucht werden kann, solange maximal 70% von dem erzeugten Strom eingespeist werden. Dies bedeutet wiederum, dass der Wechselrichter in Abhängigkeit von Erzeugung und Verbrauch dynamisch geregelt werden kann. Die sogenannte "dynamische 70%-Regelung".

Diese Variante ist um einiges kostengünstiger. Sie kann bei Anlagen bis 30 kWp Nennleistung zur Anwendung kommen.

Eine Empfehlung für Anlagen die nach Osten, Westen, Osten und Westen ausgerichtet sind. Ebenso für eine nach Nord-Osten ausgerichtete PV-Anlage.

Für weitere Informationen lesen Sie hier weiter oder bei Top50-Solar Experts.

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