Photovoltaik Bayern

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Photovoltaik Bayern - Solista Solar GmbH

Sonntag, 18. November 2012

Einspeisevergütung sinkt!

Photovoltaik-Investitionen bleiben weiterhin attraktiv!

Nach der Bekanntgabe der neuen Fördersätze für Photovoltaikanlagen durch die Bundesnetzagentur weist der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) darauf hin, dass die Anschaffung einer Solarstromanlage auch in Zeiten sinkender Fördersätze (-2,5% monatlich) weiterhin ökologisch sinnvoll und meistens auch wirtschaftlich attraktiv bleibt. Niedrige Photovoltaik Preise und niedrige Produktionskosten von Solarstrom machen den unmittelbaren Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms immer interessanter.

Die neuen Fördersätze für Solarstromanlagen sind seit dem 31. Oktober 2012 bekannt: Betreiber/-innen von Photovoltaik Anlagen, die im November installiert werden, erhalten – je nach Anlagengröße – demnach eine für 20 Jahre garantierte Vergütung von 12,39 bis 17,90 Cent pro Kilowattstunde. In den Folgemonaten Dezember und Januar sinkt die Förderung um monatlich jeweils 2,5 Prozent. Damit greift eine weitere Regelung, die mit der Novelle des EEG 2012 im Sommer verabschiedet wurde. Sie verfolgt das Ziel, die Solarstromförderung stärker an die Preisentwicklung und den Zubau neuer Solarstromanlagen anzupassen.

„Die Anschaffung einer Solarstromanlage bleibt auch in Zeiten zurückgehender Fördersätze weiterhin ökologisch sinnvoll und sehr oft auch wirtschaftlich attraktiv. Die Photovoltaik Preise sind derzeit niedrig und die Produktionskosten von Solarstrom liegen inzwischen deutlich unter den Verbraucher-Stromtarifen. Damit wird der unmittelbare Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms immer interessanter“, erläutert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). 

Die Unabhängigkeit von den stetig steigenden Stromtarifen wird immer wichtiger und ein Hauptargument für den Kauf von Photovoltaik Anlagen, laut Bundesamt für Statistik werden die Strompreise in den nächsten Jahren um 4,5% jährlich steigen. Die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen wird dadurch noch unterstützt.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar)


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Die EEG-Umlage


Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 wir der Ausbau der regenerativen Energieanlagen gefördert, zum Beispiel die Photovoltaik. Ein auf zwanzig Jahre festgeschriebener Abnahmepreis, der deutlich über dem Marktpreis liegt, erhält ein Investor beim Bau einer Anlage. Dies macht die Investition lukrativ. Diese Subventionen werden durch alle Verbraucher über eine Umlage in der Stromrechnung getragen, die sog. EEG- oder Ökostrom-Umlage.

2013 steigt die Ökostrom-Umlage. Gemäß Bundesnetzagentur von 3,6 Cent/ kWh auf 5,3 Cent/ kWh. Experten streiten sich ob die Industrie schuld an dem Strompreisdilemma ist.

Warum steigt jetzt die Umlage?

Dies geschieht durch den Ausbau der erneuerbaren Energien. Je größer der Anteil, der regenerativen Energien, am produzierten Strom bedeutet eine größere Umlage. Durch die beschlossene Energiewende steigt der Ausbau der Erneuerbaren Energien.  Folglich müssen die Verbraucher die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem garantierten Abnahmepreis zahlen. Konfuserweise erhöht sich dadurch die EEG-Umlage ebenfalls. An der Leipziger Strombörse sind im letzten Jahr die Strompreise für kurzfristig verfügbaren Strom um bis zu 20% gesunken, weil zu Spitzenlastzeiten am Mittag viel Solarstrom eingespeist wird. Jedoch steigt die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem garantierten Preis. Das Resultat ist, dass die EEG-Umlage größer wird. Bis Anfang September wurde von den Netzbetreibern 2,6 Mrd. Euro mehr an die Ökostromproduzenten ausgezahlt, als durch die Umlage von den Verbraucher eingezahlt wurde. Bis Ende des Jahres könnte die Summe auf 4 Mrd. Euro steigen. Um auf ein Gleichgewicht zu kommen muss deswegen die Ökostrom-Umlage erhöht werden.

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Sonntag, 4. November 2012

Strom ohne Sonne?


Stromspeicher für Photovoltaikanlagen.

Wer eine PV-Anlage sein Eigen nennt möchte den selbst erzeugten Strom auch selbst nutzen. Jedoch wird der meiste Solarstrom dann erzeugt, wenn man ihn nicht nutzten kann. Dieses Problem lässt sich mit einem Stromspeicher beheben.
In ein intelligentes Speichersystem kann ein Teil des erzeugten Stromes eingespeichert werden. Später, wenn die Sonne nicht mehr scheint, kann der Strom wieder entnommen werden. Mittlerweile gibt es auf dem Markt viele verschieden Speichersysteme.

Nach Simulationsergebnissen der Solista Solar GmbH ist es trotz sinkender Vergütung weiterhin empfehlenswert sich für eine Anlage zu entscheiden. Der Grund ist, dass die Kosten pro kWp sinken und der Strompreis hingegen in den nächsten Jahren laut Bundesamt für Statistik um 4,5%/ a weiter steigt.

Mit intelligenter Software kann der gesamte Stromfluss im Haus verwaltet werden. Die Stromverbraucher werden dann in Betrieb genommen, wenn der Speicher ausreichend voll ist – „Smart Home“. Ohne Energiespeicher lassen sich erfahrungsgemäß max. 30% des selbst erzeugten Stroms verbrauchen.

Bis zu 80% des selbst erzeugten Sonnenstroms können hingegen mit einem Solarstromspeicher selbst verbraucht werden.

Für nähere Informationen bezüglich der Technik wenden Sie sich an unsere Experten.

70%-Regelung oder Rundsteuerempfänger (RSE)

Welche Variante soll bei der Inbetriebnahme beziehungsweise bei der Beantragung der Photovoltaikanlage gewählt werden, die 70%-Regelung oder 100% Einspeisung des erzeugten Stroms mit Hilfe des Rundsteuerempfängers (RSE)?

Eine Einspeisung des erzeugten PV-Stroms erfolgt durch das RSE zu 100%. Jedoch ist ein RSE mit Mehrkosten verbunden.
Die 70%-Begrenzung wird direkt am Wechselrichter eingestellt. Dies kommt einer Ertragsminderung gleich.  Wenn zum Beispiel eine Ost-West-Belegung vorliegt, ist es sinnvoll die Einspeiseleistung auf 70%zu begrenzen.

Der wichtigste Punkt bei der 70%-Begrenzung ist, dass die geforderten 70% der Nennleistung der Anlage am Einspeisepunkt vorliegen müssen. Dies bedeutet, das zum Beispiel der zu viel erzeugte Strom im Inneren Ihres Hauses verbraucht werden kann, solange maximal 70% von dem erzeugten Strom eingespeist werden. Dies bedeutet wiederum, dass der Wechselrichter in Abhängigkeit von Erzeugung und Verbrauch dynamisch geregelt werden kann. Die sogenannte "dynamische 70%-Regelung".

Diese Variante ist um einiges kostengünstiger. Sie kann bei Anlagen bis 30 kWp Nennleistung zur Anwendung kommen.

Eine Empfehlung für Anlagen die nach Osten, Westen, Osten und Westen ausgerichtet sind. Ebenso für eine nach Nord-Osten ausgerichtete PV-Anlage.

Für weitere Informationen lesen Sie hier weiter oder bei Top50-Solar Experts.