Man kann seine Solaranalge mitnehmen, sprich abbauen und woanders wieder aufbauen. Wird
die Photovoltaikanlage auf einem anderen Gebäude installiert
und angeschlossen muss beim Energieversorgungsunternehmen ein Antrag auf
Anlagenverlegung eingereicht werden. Zusätzlich sollte die
Bundesnetzagentur und das Finanzamt von dem neuen Standort in Kenntnis
gesetzt werden. Außerdem wäre es ratsam die Anlage von einem Installateur
kontrollieren zu lassen. Es könnte sein, dass die Dimensionierung der Komponenten nicht mehr
stimmt.
Für Ihre alte Anlage erhalten Sie am neuen
Standort weiterhin ihre alte Einspeisevergütung. Dies zeigt das EEG, in
dessen Begründung ausgeführt ist, dass es “unerheblich für die
Bestimmung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme ist, ob die Anlage zu einem
späteren Zeitpunkt an einen anderen Ort versetzt wird. Für die Dauer
und Höhe des Vergütungsanspruchs ist auch nach einer Versetzung das
Datum der erstmaligen Inbetriebnahme maßgeblich.” (Quelle:http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2009_begr.pdf)
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an die Experten von Solista Solar unter info@solista-solar.de oder informieren Sie sich hier.
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