Die Einspeisvergütung für 2013, mit den bis jetzt bekannten Sätzen. Die monatliche Degression wird alle drei Monate an den aktuellen Zubau an Photovoltaikanlagen angepasst, aus diesem Grund sind die Einspeisevergütungssätze nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) nur bis 30.Juli 2013 aufgeführt. Die aufgeführten Einspeisevergütungssätze gelten für Photovoltaikanlagen nach § 32 Abs. 2 und Abs.1 EEG.
Inbetriebnahme bis 10 KWp bis 40 kWp bis 1 MWp bis 10 MWp bis 10 MWp
ab 01.04.2013 15,917549 15,101264 13,468695 11,019841 11,019841
Rundung 15,92 15,10 13,47 11,02 11,02
Degression 1,8%
ab 01.05.2013 15,631033 14,829442 13,226259 10,821484 10,821484
Rundung 15,63 14,83 13,23 10,82 10,82
Degression 1,8%
ab 01.06.2013 15,349674 14,562512 12,988186 10,626698 10,626698
Rundung 15,35 14,56 12,99 10,63 10,63
Degression 1,8%
ab 01.07.2013 15,073380 14,300386 12,754399 10,435417 10,435417
Rundung 15,07 14,30 12,75 10,44 10,44
Trotz der monatlichen Kürzungen sind Photovoltaikanlagen weiterhin rentabel zu betreiben und stellen eine Investition in einen sicheren Sachwert dar. Sichern Sie sich gegen ständig steigende Strompreise ab und werden Sie selbst Stromerzeuger.
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