Doch stärkere Kürzung der Vergütungsätze als nach EEG geplant. Diese Regelungen sind vom Bundestag beschlossen. Aktuelle Entwicklungen legen Nahe, dass es nochmals zu einer Änderung kommt. Bis dahin gilt, wie in der Tabelle aufgeführt, die Einspeisevergütung .
Kommt es zu Änderungen, so werden diese in jedem Fall auch für zuvor erworbene Anlagen gelten.
Weiterführende Informationen.
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Montag, 25. Juni 2012
Einspeisevergütung 2012 ab 1.04.2012
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